Mögliche Test-Fehl-Info der Gemeinde
10.12.2020 12:55
Verwirrung herrscht bei den Oberndorfern aufgrund der Aussendung der Gemeinde zu den Corona-Tests. Es ist aber nur ein Mißverständnis im Text.
Möglicherweise ein Mißverständnis
Update dieses Artikels (10.12.2020, 15:03 Uhr) nach klärendem Telefonat mit Oberndorfs Bürgermeister Ing. Georg Djundja - Erklärung am Ende des Artikels.
Auch in Oberndorf finden die Corona-Schnelltests an diesem Wochenende statt. Die Bevölkerung wurde von der Gemeinde per Brief informiert, insgesamt hat etwa 6.000 Briefe ausgeschickt. Die Testungen werden jeweils im zugewiesenen Test-Sprengel vorgenommen, 6 Sprengel gibt es in Oberndorf dazu. Drei der Test-Sprengel sind in der Stadthalle über den Zugang auf der Salzburger Straße zu erreichen, ein weiterer ist in der Sportmittle-Schule nahe dem Gemeindeamt, sowie in der Volkssschule und in der Sonderschule untergebracht. Die Tests können in Oberndorf am Sonntag, 13. Dezember zwischen 8 Uhr früh und 18 Uhr am Abend gemacht werden.
Das Mißverständnis: Im Gegensatz zu anderen Gemeinden, hat die Stadtgemeinde Oberndorf eine andere Vorgehensweise in ihrer Aussendung an die Bevölkerung, sowohl im Gemeinde-Aushang als auch in den Anschreiben, veröffentlicht, die möglicherweise ein Mißverständnis beinhält. Darin heißt es im Text, dass die Absonderung von mindestens 10 Tagen bei einem positiven Schnelltest erfolgt.
Sollten Sie ein positives Antigen-Testergebnis haben, werden Sie nach dem Abstrich telefonisch benachrichtigt und es erfolgt eine Nachtestung mittles PCR-Test sowie eine Absonderung für mindestens 10 Tage.
Dieser Passus verwirrt viele Oberndorferinnen und Oberndorfer, weil die Schreibweise nahelegt, dass die Absonderung für 10 Tage unabhängig vom Ergebnis des nachfolgenden PCR-Tests gilt.
Corona-Info vom Gesundheitsministerium anders
In den Erklärungen des zuständigen Gesundeheitsministeriums dagegen ist relativ klar dargelegt, dass - wenn ein positiver Schnelltest dann mit einem negativen PCR-Test aufgehoben wird, auch die Absonderung der Behörde entfällt.
Wenn das Ergebnis des PCR-Tests negativ ist, wird die behördliche Absonderung der betroffenen Person aufgehoben und die erhobenen Kontaktpersonen werden nicht kontaktiert.
Weniger Test-Bereitschaft möglich?
Ob es sich dabei um einen Fehler handelt oder tatsächlich Oberndorf hier eine andere Vorgehensweise an den Tag legt, versucht die Redaktion noch zu klären. Faktisch kann der Fehler im Anschreiben natürlich dazu führen, dass sich einige Oberndorferinnen und Oberndorfer überlegen gar nicht erst zum Test zu gehen. Denn das Prinzip bei den Antigen-Schnelltests ist, dass wenige False-Negativ-Ergebnise aber doch vermehrt False-Positv-Ergebnisse auftreten. Das ist auch nicht schlimm, denn es führt dazu, dass beim Schnelltest keine infizierten Personen "durchrutschen", sondern maximal zu viele erkannt werden. Der PCR-Test, der auch wesentlich aufwändiger ist, sollte dann die finale Auskunft geben.
Dass das Mißverständnis dazu führen könnte, legen auch Nachrichten nahe, die flachgau|cc in der Redaktion erreicht haben - sowohl über soziale Netzwerke als auch per Mail.
Entwarnung seitens der Gemeinde
Update: 10.12.2020 / 15:03
Wir haben die Stadtgemeinde Oberndorf entsprechend - weil wir auch von Oberndorferinnen und Oberndorfern angeschrieben wurden - direkt mit den Fragen konfrontiert und können für alle nun Entwarnung geben.
Die 10-tägige Absonderung ist bei einem negativen PCR-Test, wie uns der Bürgermeister am Telefon versichert, obsolet. Von der Reihenfolge her ist es aber so, dass ein positiver Schnelltest die Absonderung grundsätzlich einleitet. Weigert man sich dann einen nachfolgenden PCR-Test zu machen, würde die Absonderung aufrecht bleiben. Wer dann aber zum PCR-Test geladen wird und diesen wahrnimmt, kommt in die nächste Regelung hinein - die im Anschreiben der Gemeinde nicht so hervorging, aber vom Bürgermeister in klaren Worten erklärt wird. Sollte dieser PCR-Test dann negativ sein, ist die Absonderung selbstverständlich auch in Oberndorf wie in allen anderen Regionen aufgehoben.