Flachgau ist Vogelgrippe-Hotspot
06.12.2020 19:18
Der Norden und Westen des Bezirkes sowie die Stadt Salzburg werden ab Montag zum Risikogebiet für die Geflügelpest. Maßnahmen sind in Vorbereitung.
Maßnahmen für Betriebe und Privatpersonen
Bestimmungen, die zur Vorkehr gegen die Ausbreitung von Vogelgrippe auferlegt werden, gelten sowohl für Geflügel-Betriebe als auch für Privatpersonen mit Geflügelhaltung. Diese Regelungen gelten in ganz Österreich für solche Risikogebiete, zu dem eben der nördliche und westliche Flachgau ab 7. Dezember 2020 erklärt wird.
Vögel nicht berühren!
Ein wichtiges Thema ist auch für die gesamte Bevölkerung wichtig: Wenn man verendet aufgefundene Wasservögel oder Greifvögel findet - egal ob im oder außerhalb des ausgewiesenen Risikogebietes im Norden und im Westen des Falchgau - soll man die Tiere nicht berühren. Der Fundort sollte unmittelbar der Bezirksverwaltungsbehörde ode rdem Amtstierarzt gemeldet werden.
Vogelgrippe-Maßnahmen in Kurzform
- In gemischten Betrieben muß die Haltung von Enten und Gänsen zum übrigen Geflügel getrennt werden.
- Haltung des Geflügels muss in Ställen oder in oben abdeckten Vorrichtungen erfolgen.
- Wenn das Geflügel durch Netze, Dächer, horizontal angebrahctes Gewebe oder andere geeignete Mittel vor dem Kontakt mit Wildvöglen geschützt ist, kann eine Ausnahme von der Stallhaltung gewährt sein.
- Die Fütterung und Tränkung der Tiere nur im Stall oder in einem Unterstand, der das Zufliegen von Wildvögeln möglichst verhindert - auch das ist eine Ausnahme für die Stallhaltung.
- Diese Ausnahme kann genutzt werden, ohne dass die Berhöde einen diesbezüglichen Bescheid erlässt.
- Wildvögel dürfne nicht mit Futter oder Wasser, das für das Geflügel bestimmt ist, in Kontakt kommen. Insbesondere müssen die Ausläufe gegenüber dem Oberlfächengewässer, Rinnen und Bächen so gestaltet werden, dass diese ausbruchssicher abgezäunt werden.
- Reinigung und Desinfektion von Beförderungsmitteln, Ladeplätzen und Gerätschaften muß mit besonderer Sorgfalt durchgeführt werden.
- Betriebe müssen der Behörde unverzüglich mitteilen, wenn Geflügelherden die Futter- oder Wasseruafnahme reduzieren, die Legeleistung zurückgeht oder eine erhöhte Sterblichkeit der Tiere beobachtet wird.
Infektion in ganz Europa
Vermehre Infektionen gab es zuletzt in ganz Europa, ein Risikogebiet ist dabei Bayern geworden, daher ist auch die Maßnahmensetzung im Bereich des nördlichen und westlichen Flachgaus vorgesehen. Die Regelungen für den Schutz vor weiteren Verbreitungen der Vogelgrippe (die Virusstämme H5N8 und H5N5 treten vermehrt auf) gelten zwar überall, aber als Risikogebiet werden ab 7. Dezember folgende Flachgauer Gemeinden eingestuft:
- Sankt Georgen bei Salzburg
- Bürmoos
- Lamprechtshausen
- Dorfbeuern
- Nußdorf am Haunsberg
- Berndorf bei Salzburg
- Seeham
- Mattsee
- Obertrum am See
- Göming
- Oberndorf bei Salzburg
- Anthering
- Bergheim
- Wals-Siezenheim
- Anif
- Elsbethen
Grund für die Verbreitung dürften auch die Wildvögel sein, die jetzt in dieser Zeit noch in Richtung Süden ziehen. Landesveterinärdirektor Josef Schöchl kann aber zumindest in einer Frage gegenüber den Salzburger Nachrichten beruhigen:
Bisher gibt es keine Hinweise darauf, dass die gefundenen Virusstämme auf Menschen übertragen werden.