Bezirksgericht nach Seekirchen

20.11.2015 17:18

  • Seekirchen / Ortstafel Anfang © Roland Vidmar

Die Bezirksgerichte Neumarkt, Thalgau und Oberndorf werden zusammengelegt. Zu diesem Plan vom Justizminister gab es nun grünes Licht vom Land.

Seekirchen wird Gerichtsstandort

Der genaue Standort für das neue Bezirksgericht im Flachgau ist zwar noch nicht bekannt geworden, allerdings hat die Stadt Seekirchen am Wallersee gegenüber der Stadt Neumarkt am Wallersee offenbar das Rennen gemacht. Für die Bewertung war unter anderem die bessere verkehrstechnische Anbindung der Stadt Seekirchen ein entscheidendes Kriterium. 

Neumarkt: Adaptierung unrentabel

Ebenfalls im Rennen als neuer Standort für das gemeinsame Bezirksgericht war auch die Stadt Neumarkt, die bereits ein Bezirksgericht hat. Die Adaptierung des etwa 500 Jahre alten Gebäudes in Neumarkt hinsichtlich Effizienz, Sicherheit und Barrierefreiheit sei allerdings, so das Land in der Begründung weniger effektiv als der nun geplante Neubau in Seekirchen am Wallersee.

Aus diesen Gründen hätten die Vorteile für den Standort Seekirchen überwogen, dort ist auch - bezogen auf die Verkehrsanbindung - eine zweite Bahnhaltestelle geplant. Prinzipiell trifft die Standortentscheidung das Justizministerium, das Land Salzburg hat aber die Möglichkeit dagegen vorzugehen, daher war auch das "Grüne Licht" vom Land Salzburg für den Plan von Justizminister Brandstetter (ÖVP) wichtig.

Auch die Bezirkshauptmannschaft?

Der genaue Standrt in Seekirchen ist noch nicht festgelegt, laut Aussendung des Landes kommen dafür mehrere zentral gelegene Standorte in Seekirchen in Frage. Außerdem, so das Büro von Landeshauptmann Wilfried Haslauer (ÖVP), könne man dann auch in Bertracht ziehen zumindest eine Außenstelle der Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung nach Seekirchen zu verlegen. Die Bezirkshauptmannschaft ist derzeit ja nur in der Stadt Salzburg angesiedelt.

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