Polizei staunt: Traktor ohne Vorderreifen

26.02.2021 08:31

  • Polizei / Polzisten vor einem Polizeiauto © „Österreichische Bundespolizei 07“ von böhringer - Genehmigte Fotoaufnahmen am 27. Juli 2011 in Bregenz. Lizenziert unter CC BY-SA 3.0 über Wikimedia Commons - https://commons.wikimedia.org/wiki/File:%C3%96sterreichische_Bundespolizei_07.jpg#/media/File:%

Noch im Ortsgebiet von Seeleiten (OÖ) konnten Beamte der Polizei einen Traktorfahrer ohne rechten Vorderreifen stoppen - am Weg nach Berndorf.

Traktor ohne den rechten Vorderreifen

Eine Vekehrsstreife der flachgauer Polizei staunte am 25. Februar nicht schlecht, als man dort auf der L102 (Obertrumer Landesstraße) im Gemeindegebiet von Seeleiten einen Traktorfahrer entdeckte. Der Landwirt war ohne den rechten Vorderreifen auf der Straße unterwegs und fuhr an der Polizei mit ca. 25 - 30 km/h vorbei. Die Polizei nahm sofort die Verfolgung auf und konnte den Traktor unmittelbar danach stoppen.

Der 61-jährige Landwirt und Lenker des Traktors hatte das fehlende Vorderrad des Traktors hinten auf die Heckschaufel der Zugmaschine gelegt.

Holzkeil zur Stabilisierung verwendet

Der Landwirt gab gegenüber der Polizei an, dass er gerade auf dem Weg in die Werkstatt nach Berndorf sei. Rechts vorne hätte sich ein Steckachsenbruch ereignet. Um den Traktor zu stabilisieren, hatte der Lnadwirt einen Holzkeil auf der linken FAhrzeugseite zwischen dem Achskörper und der Achsbefestigung angebracht. So wollte der Landwirt es mit seinem Traktor in die Werkstatt im beanchbarten Berndorf schaffen.

Hinweis: Es ist eine Pressemeldung der salzburger Polizei, daher berichten wir das auch, obwohl Seeleiten in Oberösterreich liegt und nicht wie von manchen Medien fälschlich behauptet in Salzburg / Flachgau.

Gefahr im Verzug, 5 Jahre keine Begutachtung mehr...

Wegen Gefahr im Verzug wurde der Traktor an Ort und Stelle stillgelegt, das Kennzeichen abgenommen und auch bei der Prüfung des Fahrzeuges wurde letztlich noch festgestellt, dass der Traktor schon fünf Jahre lang nicht bei der wiederkehrenden Begutachtung war. Der Landwirt wird bei der Bezirksverwaltungsbehörde angezeigt.

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