BH rechtfertigt Zufahrtssperre
02.12.2015 22:21
In der Auseinandersetzung zwischen FPÖ und ÖVP Seekirchen um die Schließung der Zufahrt zur Quellenstraße liegt nun auch ein BH-Statement vor.
"Sicherheitsverbesserung rechtfertigt Umweg"
In einem Statement gegenüber flachgau|cc rechtfertigt heute die Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung heute die Schließung der Zufahrtsstraße an der Quellenstraße. Dem Ansuchen der Gemeinde Seekirchen an die BH um eine derartige Schließung zu erreichen, war ein tödlicher Unfall an der Ausfahrt der Quellenstraße zur Landesstraße L 102 im Juni vorausgegangen.
Gegenüber flachgau|cc wird von Seiten der Behörde betont, dass sich die verkehrssicherheitslage an der entsprechenden Stelle durch die Schließung verbessert hat. "... wodurch auch die geringen Umwege gerechtfertigt ..." seien, so die Behörde im wörltichen Statement.
Die Seekirchner Bürgermeisterin Mag. Monika Schwaiger hatte in ihrem Statement gegenüber flachgau|cc betont, sie habe die BH um eine Überprüfung gebeten. Laut Angaben der Behörde hat die Stadt Seekirchen dabei eine solche Überprüfung angeregt, weil sowohl die Sicht auf die Querstraße als auch die Steiegerung als Gefahrenquelle angesehen wurde.
Straßenpolizeiliche Anschauung am 19. August
Am 19. August wurde dann vor Ort eine "straßenpolizeiliche Anschauung" vorgenommen. Dabei hat der verkehrstechnisch Amtssachverständige der BH Salzburg Umgebung die Schließung der Zufahrt vorgeschlagen. Diesem Vorschlag haben letztlich vor Ort alle beteiligten Parteien in der Begehung, darunter die Polizeiinspektion Seekirchen, Vertreter der Landespolizeidirektion, der Landesstraßeverwaltung und der Stadt Seekirchen zugestimmt.
Dauer? Frage der Verbesserung.
Auf die Frage, ob diese Sperre von Dauer ist, verweist die Behörde allerdings wieder zurück an die Stadt Seekirchen. Deren Bürgermeisterin hatte gegenüber flachgau|cc gesagt, dass dies von der Behörde abhänge, die BH Salzburg Umgebung dagegen verweist hier wieder zurück. "Die Schließung wird voraussichtlich so lange aufrecht bleiben, bis etwaige Verbesserungen der Anlageverhältnisse im gegenständlichen Bereich durchgeführt werden.", so die Behörde. Die Schließung der Straße wurde in Zusammenarbeit der Gemeinde mit der Landesstraßenverwaltung vorgenommen. Mit den Verbesserungen sind straßenbauliche Maßnahmen und die Herstellung der erforderlichen Sichtweiten gemeint, erklärt die Behörde dazu.
Damit ist klar, dass die Stadt Seekirchen und die Landesstaßenverwaltung als Betreiber der Straßen letztlich für eine Wiederöffnung der Zufahrt Voraussetzungen schaffen könnten. Ob sich das lohnt ist allerdings noch fraglich.